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Luftfahrtversicherungen im Vergleich
Wie sollte ein Flugzeug versichert werden?
Das Thema Luftfahrtversicherung ist ein weites Feld.
So gibt es eine Vielzahl an Versicherern, Luftfahrtversicherungen, unterschiedliche Leistungen und Versicherungsschutz.
Beschäftigen muss man sich mit dem Thema Luftfahrtversicherung aber, nicht nur weil ein Versicherungsschutz oft ratsam ist, sondern weil einige Luftfahrtversicherungen je nach Einsatz des Luftfahrzeuges gesetzlich vorgeschrieben sind.
Die Luftfahrt Haftpflichtversicherung ist gesetzlich verpflichtend vorgeschrieben und muss zwingend abgeschlossen werden!
Die Luftfahrt Passagierhaftpflichtversicherung ist in jeden Fall ratsam, bei Nutzung von Luftfahrzeugen für Rundflüge etc. ist sie verpflichtend vorgeschrieben!
Sollten Luftfahrtzeuge zur Schulung von Piloten eingesetzt werden, so ist auch die Luftfahrt Sitzplatz-Unfallversicherung eine verpflichtende Luftfahrtversicherung.
- Passagierhaftpflicht
- CSL-Versicherung
- Sitzplatz-Versicherung
- Kasko Versicherung
- UNFALLVERSICHERUNG
Halterhaftpflicht
Hier handelt es sich um eine Pflichtversicherung.
Das Luftverkehrsgesetz schreibt eine Luftfahrt Haftpflichtversicherung eine sogenannte Halter Haftpflichtversicherung verpflichtend vor.
Der Halter eines Luftfahrzeuges ist also verpflichtet, eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
Die Police ist an das jeweilige Luftfahrzeug gekoppelt und gewährt Deckung bei Schäden von Dritten durch das Luftfahrzeug. Hiermit sollte man sich also definitiv auseinandersetzen, da gerade Personenschäden sehr schnell hohe Schadenssummen verursachen.
In einfachen Worten geht es darum, dass der Halter des Segelflugzeuges (Verein, Privatperson, HG) haften MUSS, wenn durch den Betrieb des Segelflugzeuges eine Person oder eine Sache zu Schaden kommt.
Die Haftung gilt verschuldensunabhängig, hier ist oft die Rede von "Gefährdungshaftung". Dies bedeutet nichts anderes, als dass der Gebrauch eines Luftfahrzeuges per se schon zu einer Gefährdung führt und daher die Schuldfrage in diesem Zusammenhang erstmal nicht relevant ist.
Da der Halter im Schadenfall also auf jeden Fall haftet, ist für ihn zwingend eine Luftfahrt Haftpflichtversicherung vorgeschrieben, damit er seiner Haftungspflicht im Schadensfall auch auf jeden Fall nachkommen kann.
Die mindestens zu versichernde Deckungssumme der Halter Haftpflichtversicherung richtet sich nach dem maximal zulässigen Abfluggewicht.
Die nötigen Deckungssummen liegen für von Privatpiloten üblicherweise geflogenen Flugzeugen bei:
- • 750 000 SZR unter 500 kg MTOW
- • 1 500 000 SZR unter 1000 kg MTOW
- • 3 000 000 SZR unter 2700 kg MTOW
- • 7 000 000 SZR unter 6000 kg MTOW
Im Falle eines Schadens von Dritten bedeutet dies, dass bis zur jeweiligen Summe verschuldensunabhängig gehaftet werden muss und der Geschädigte nur seinen Schaden an sich darlegen muss, ohne dem Halter oder Piloten ein Verschulden nachweisen zu müssen.
Übersteigt der Schaden die oben genannten Beträge, so wird die Verschuldensfrage interessant. Sollte dem Piloten oder dem Halter ein Verschulden nachzuweisen sein, so haften diese mit ihrem jetzigen und zukünftigen Privatvermögen.
Es empfiehlt sich also bei der Haftpflichtversicherung nicht unbedingt die günstigste Variante mit der minimal nötigen Haftungssumme abzuschließen.
Mitfliegende Passagiere, Piloten, Gepäck etc. sind im Rahmen der Halterhaftpflicht nicht mitversichert.
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Daniel Arnold, Privatpilot
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HÄUFIGE FRAGEN ZUR LUFTFAHRTVERSICHERUNG
Eine Luftfahrtversicherung ist eine besondere Art von Versicherung, welche speziell für den Bereich der Luftfahrt abgeschlossen werden kann oder muss.
Nicht alle Versicherungsunternehmen dürfen Luftfahrtversicherungen anbieten, da es hierfür spezielle Auflagen und Anforderungen gibt.
Verpflichtend ist beim Betrieb eines Luftfahrzeuges, dass der Halter des Luftfahrzeuges eine entsprechende Halterhaftpflichtversicherung abgeschlossen haben muss. Sollte durch das Luftfahrzeug eine dritte Person zu Schaden kommen, so haftet der Halter des Luftfahrzeuges nämlich für diesen Schaden und da der Gesetzgeber sicher gehen möchte, dass der Geschädigte auch auf jeden Fall im ausreichendem Maße Leistungen erhält, ist der Halter des Luftfahrzeuges verpflichtet für diese Haftungsverpflichtung eine Versicherung abzuschließen. Typischer Weise geschieht dies über eine Halter Haftpflichtversicherung eine combined single limit (CSL) Versicherung.
Verpflichtend ist auch eine Passagier Haftpflichtversicherung. Diese ist nötig, wenn mit einem Luftfahrzeug Passagiere transportiert werden. Sollte ein Passagier zu schaden kommen so würde der Pilot haften, egal ob er den Schaden wirklich zu verschulden hat oder nicht.
Die Passagier Haftpflichtversicherung kann mit der Halter Haftpflichtversicherung zusammen in einer combined single limit (CSL) Versicherung kombiniert werden.
Es gibt zahlreiche weitere Luftfahrtversicherungen, welche aber nicht verpflichtend sind, sondern freiwillig abgeschlossen werden können.
Schäden am Luftfahrzeug selbst können über eine Kasko Versicherung abgedeckt werden.
Falls im Rahmen einer privaten Unfallversicherung beim Fliegen mit keiner Leistung zu rechnen wäre, so ist eine spezielle Unfallversicherung angeraten, welche auch das Fliegen mit abdeckt.
Flugzeuge müssen in jedem Falle für die gesetzliche Haftpflicht des Halter des Luftfahrzeugs versichert werden. Dies geschieht mit einer Luftfahrt Haftpflicht Versicherung, der sogenannten Halter Haftpflichtversicherung, oder einer CSL-Versicherung (combined single limit). Die Halter Haftpflichtversicherung leistet für Personen und Sachschäden von Dritten, verursacht durch das Luftfahrzeug.
Außerdem muss ein Flugzeug auch auch im Rahmen der Passagier Haftpflicht versichert werden, sollten damit Passagiere transportiert werden. Die Passagier Haftpflichtversicherung leistet für Schäden von Passagieren und derem Gepäck.
Darüber hinaus können Flugzeuge sehr unterschiedlich versichert sein, da weitere Versicherungen nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern freiwillig sind.
Sollte man das Luftfahrzeug gegen Schäden am Luftfahrzeug selbst versichern wollen, so ist eine Kaskoversicherung angeraten.
Zusätzlich kann eine Sitzplatz Versicherung angeraten sein.
Eine Luftfahrt Unfallversicherung hingegen ist keine Versicherung welche an ein Flugzeug gekoppelt ist, sondern die Luftfahrt Unfallversicherung wird speziell für den Piloten abgeschlossen, und leistet im Falle eines Unfalles mit schweren Verletzungen oder sogar dem Tode eine Zahlung an den Piloten oder die Angehörigen.
Weniger als man vielleicht denkt.
Ein Segelflugzeug kostet in der verpflichtenden Halter Haftpflichtversicherung gerade einmal um die 300€. Der Preis rechnet sich hier nach dem Schaden, den das Luftfahrzeug dritten Personen zufügen könnte. Ein großer Jet kostet entsprechend deutlich mehr. Sollte ein Luftfahrzeug auch für Flüge mit Passagieren genutzt werden, so muss verpflichtend neben einer Halter Haftpflichtversicherung auch eine Passagier Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Hier empfiehlt sich als Kombination beider Versicherungen eine CSL-Versicherung (combined single limit), dies vereint beide Pflichtversicherungen, also die Halter Haftpflichtversicherung für Personen und Sachschäden von Dritten und die Passagier Haftpflichtversicherung in einer günstigen Police.
Der Preis der Kaskoversicherung ist natürlich vom Wert des Flugzeuges abhängig. Teure Flugzeuge haben hohe Kaskobeiträge. Diese lassen sich aber üblicher Weise durch Abzug eines Schadenfreiheitsrabattes und Anpassung der Selbstbeteiligung in verträgliche Bahnen lenken. Auch die Flugerfahrung des Piloten wird hier gerne eingerechnet. Ein erfahrener Pilot wird eher keinen Schaden versuchen und kann daher von günstigeren Beiträgen profitieren.
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